Ab wann kann ich meine altersrente beantragen
Mit der "Rente für besonders langjährig Versicherte" können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente vor Erreichen der Regealtersgrenze erhalten. Wenn Sie vor dem 1. Januar geboren sind, können Sie die Altersrenten für besonders langjährig Versicherte ab Vollendung des Lebensjahres erhalten. Wenn Sie nach dem 1. Januar geboren sind, steigt die Altersgrenze mit jedem Jahrgang um zwei Monate. Wenn Sie also beispielweise am 1. Januar geboren wurde, können Sie nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen, sobald Sie das Lebensjahr vollendet haben. Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie den Versicherungsverlauf in Ihrem Rentenkonto klären. So können Sie eventuell fehlende Zeiten ergänzen und eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung durchführen lassen. Hinweis : Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie nicht vorzeitig in Anspruch nehmen — auch nicht mit Abschlägen. Diesen finden Sie über den Auskunfts- und Beratungsstellenfinder der Deutschen Rentenversicherung oder telefonisch: gebührenfrei Servicezeiten:.
Ab wann kann ich meine Altersrente beantragen?
Ab wird die Altersgrenze beginnend mit dem Geburtsjahrgang in 2-Monats-Schritten angehoben. Für Versicherte ab Jahrgang gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Das Renteneintrittsalter wird nicht für alle Versicherten auf 67 Jahre angehoben. Einige Altersrenten sind davon ausgenommen. Doch auch für sie gelten künftig höhere Eintrittsalter. Auch bei diesen Rentenarten wird das Einstiegsalter seit schrittweise um zwei Jahre angehoben:. Sie können Ihre gesetzliche Altersrente zum vorgesehenen Zeitpunkt, später oder früher beantragen. Abschläge können Sie durch zusätzliche Beiträge ausgleichen. Sie sind beispielsweise 63 Jahre alt, haben das Regelalter noch nicht erreicht und möchten vorzeitig in Rente gehen? Wenn Sie mindestens 35 Beitragsjahre angespart haben, greift die Rente für langjährig Versicherte. Allerdings wird Ihnen pro Jahr Ihres vorzeitigen Rentenbezugs eine Minderung von 3,6 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Diese Kürzung können Sie durch zusätzliche Beitragszahlungen ganz oder teilweise ausgleichen.
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Alter und Voraussetzungen für die Rente
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte "belohnt" Menschen, die schon in jungen Jahren zu arbeiten begonnen und damit über Jahrzehnte hinweg Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben. Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen, für den Bezug von der Altersrente ohne Abschläge gibt es wieder bestimmte Altersgrenzen. Alle Jahrgänge vor können mit 63 Jahren und 45 Jahren Wartezeit abschlagsfrei in Rente gehen. Deshalb wird die Altersrente für besonders langjährig Versicherte oft auch "Rente mit 63" genannt. Für die Jahrgänge zwischen und wird das Rentenalter schrittweise angehoben. Sind Sie im Jahr oder später geboren, können Sie mit 65 Jahren und 45 Jahren Wartezeit abschlagsfrei in Rente gehen. Ein Spezialfall sind langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: Angehörige dieser Berufsgruppe können vorzeitig einen Rentenantrag stellen. Für alle Versicherten ab dem Jahrgang wird die Altersgrenze allerdings stufenweise auf das Lebensjahr angehoben.
Wie früh kann ich in Rente gehen?
Das Renteneintrittsalter wird nicht für alle Versicherten auf 67 Jahre angehoben. Ausnahmen bilden neben den besonders langjährig Versicherten nach 45 Jahren auch schwerbehinderte Menschen und langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Aber auch für sie gilt künftig ein höheres Eintrittsalter. Wer 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, gilt als besonders langjährig Versicherter und kann vor Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Diese Frührente ohne Abschläge wird häufig noch "Rente mit 63" genannt, denn alle vor Geborenen konnten nach 45 Versicherungsjahren mit 63 Jahren ohne Abschläge Rente beziehen. Das gilt nicht mehr für die nachfolgenden Jahrgänge, für sie steigen die Altersgrenzen um jeweils zwei Monate an. Ab Jahrgang können Versicherte nach 45 Beitragsjahren mit 65 Jahren in Rente gehen. Das Gesetz sieht für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte keine Abschläge vor. Diese Art der Altersrente fällt allerdings etwas niedriger aus als die Regelaltersrente, weil sie früher beginnt und dadurch weniger in die Rentenkasse eingezahlt wurde.