Ab wann ist man vorberstraft
Auch eine Verurteilung mit Strafaussetzung zur Bewährung gilt als Vorstrafe. Ordnungswidrigkeiten , das Einstellen eines Strafverfahrens gegen eine Auflage sowie Verurteilungen zur Zahlung einer Entschädigung nach Zivilrecht gelten nicht als Vorstrafen. Auf Antrag kann jede Person über 14 Jahren Auskunft über sie betreffende Einträge im Bundeszentralregister erhalten. Die gemeinhin als Führungszeugnis bezeichnete Auskunft enthält Einträge über verhängte Vorstrafen oder Auflagen. Bestimmte Eintragungen im Bundeszentralregister sind von der Aufnahme in das Führungszeugnis ausgenommen, so zum Beispiel Jugendstrafen bis zu einer bestimmten Höhe, erstmalige Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen sowie erstmalige Verurteilungen von drogenabhängigen Straftätern unter gewissen Voraussetzungen. Weit verbreiteter Irrglaube ist, dass im Bundeszentralregister Strafen erst bei einem Urteil von mehr als 90 Tagessätzen bzw. BZRG und der späteren Auskunft aus diesem Register, bspw. BZRG zu unterscheiden. Vorhandene Eintragungen eines Angeklagten werden bei Strafprozessen durch Verlesung eines Registerauszuges festgestellt.
Ab wann ist man vorbestraft?
Als Faustregel kann man für die meisten Fälle festhalten, dass eine Verurteilung dann nicht ins Führungszeugnis aufgenommen wird,. Enthält das Register mehrere Verurteilungen, tauchen sie in der Regel selbst dann im Führungszeugnis auf, wenn die oben genannten Grenzen nicht überschritten wurden. Diese Ausnahme bei Zweit-Verurteilungen wird oft übersehen. Wer also vor zwei Jahren wegen Beleidigung zu 30 Tagessätzen verurteilt wurde und in einem neueren Prozess wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu 60 Tagessätzen, der muss mit einer Eintragung rechnen. Daneben gibt es noch das erweiterte Führungszeugnis , das über Personen erteilt werden kann, die kinder- und jugendnah tätig sind bzw. Zusätzlich zum Inhalt des normalen Führungszeugnisses sind darin Verurteilungen wegen Sexualdelikten aufgeführt, die für die Aufnahme in das normale Führungszeugnis zu geringfügig sind. Diese Bezeichnung ist allerdings nicht technisch und kann mit dem behördlichen Führungszeugnis verwechselt werden. Ein behördliches Führungszeugnis ist inhaltlich noch umfassender, darf dafür aber eben nur von Behörden verlangt werden.
| Vorbestrafung: Wann beginnt sie? | Streng genommen ist jeder vorbestraft, der in einem Verfahren rechtskräftig verurteilt wurde — war die Strafe auch noch so gering. Nach allgemeinem Sprachgebrauch aber gilt derjenige als nicht vorbestraft, der keine Eintragungen im Führungszeugnis hat. |
| Vorbestraft sein: Kriterien und Zeiträume | Auch eine Verurteilung mit Strafaussetzung zur Bewährung gilt als Vorstrafe. Ordnungswidrigkeitendas Einstellen eines Strafverfahrens gegen eine Auflage sowie Verurteilungen zur Zahlung einer Entschädigung nach Zivilrecht gelten nicht als Vorstrafen. |
Vorbestrafung: Wann beginnt sie?
Sie wurden vor kurzem zu einer Geldstrafe oder zu einer Bewährungsstrafe verurteilt oder gegen Sie läuft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren und Sie fragen sich nun, "ab wann ist man eigentlich vorbestraft? Hier erfahren Sie, was es mit einer Vorstrafe auf sich hat und welche Konsequenzen Ihnen im Falle einer Vorstrafe drohen. Vorbestraft ist man immer dann, wenn man von einem deutschen Gericht rechtskräftig zu einer Strafe verurteilt wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Die Höhe der Strafe ebenso wenig eine Rolle, wie die Frage, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht. Vorbestraft sind Sie aber immer erst dann, wenn das Urteil gegen Sie auch tatsächlich rechtskräftig ist. Wenn Sie also Berufung oder Revision gegen ein Urteil eingelegt haben und das Verfahren noch läuft, sind Sie noch nicht vorbestraft. Erst dann, wenn kein Rechtsmittel mehr möglich ist und das Urteil rechtskräftig ist, wird die Verurteilung als Vorstrafe in das Bundeszentralregister eingetragen.
Vorbestraft sein: Kriterien und Zeiträume
Die Tilgungsfrist richtet sich dabei nach der Strafhöhe. Im BZR werden Geldstrafen unter 90 Tagessätzen grundsätzlich nach fünf Jahren gelöscht. Selbiges gilt für Freiheitsstrafen oder Arreste von weniger als drei Monaten und Jugendstrafen unter einem Jahr. Wird man zu einer längeren Freiheitsstrafe verurteilt, die jedoch immer noch unter einem Jahr angesetzt ist, gilt eine jährige Tilgungsfrist. Für Straftaten wegen sexuellen Missbrauchs gilt eine jährige Tilgungsfrist und alle anderen Verurteilungen werden nach 15 Jahren getilgt. Aber erst ein Jahr nach Eintritt der Tilgungsreife erfolgt die vollständige Löschung aus dem BZR. Diese Fristen betreffen natürlich nur den Regelfall, welcher wie immer eine Ausnahme kennt. Wenn das Strafverfahren in einem Freispruch endete oder eingestellt wurde, erfolgt keine Eintragung in das Bundeszentralregister. Denn in dieses Register sind nur rechtskräftige Entscheidungen einzutragen, durch die ein deutsches Gericht wegen einer rechtswidrigen Tat eine Strafe festgelegt hat. Einstellungen finden sich nur in dem sog.